Corona

Bitte beachten Sie: Die Regeln ändern sich teilweise sehr kurzfristig.
Ich halte mich immer an die aktuell gültigen Vorschriften.

Ab 03.04.2022 gibt es für Führungen keine coronabedingten Einschränkungen mehr.

Diese Regeln gelten bis 02.04.2022:

Stadtführungen 2G
  • Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung
  • Sie müssen sich ausweisen (z. B. Personalausweis oder Führerschein)
  • In Innenräumen besteht FFP2-Maskenpflicht, im Freien keine Maskenpflicht.

Stadtturmführung 2G
  • Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung
  • Sie müssen sich ausweisen (z. B. Personalausweis oder Führerschein)
  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht.

Für alle Führungen gilt:
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden,
haben ohne Impfung Zugang.